Neue Homepage für Fachanwalt für Arbeitsrecht
Webdesign Entwicklung, Texterstellung und Programmierung der Homepage für Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Kessler. Im Fokus der Kanzlei standen von Beginn an die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen – die persönlichen Rechte von Arbeitnehmern ebenso wie die Beteiligungsrechte von Betriebsräten. Als Fachanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts setzt sich Alexander Kessler konsequent für die Rechte von Arbeitnehmern ein. Sowohl für persönlichen Rechte bei arbeitsrechtlichen Konflikten im Betrieb wie auch für die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.
Das Webdesign ist zeichnet sich durch eine klare und plakative Gestaltung aus und kommuniziert sehr schnelle die Spezialisierung der Kanzlei. Alle Inhalte sind dank der übersichtlichen Struktur mit maximal einem Klick erreichbar. Alle wichtigen Themen sind bereits auf der Startseite übersichtlich und zielgruppengerecht dargestellt. Die Internetseite der Anwaltskanzlei ist ab sofort online: www.kanzlei-kessler.de